1 | Gegenstand des Vertrages

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Tim Scheuermeyer Informationsdesign, nachfolgend in Kurzform „TS Infodesign“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der TS Infodesign nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 | Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1

Grundlage für alle Dienstleistungen von TS Infodesign sowie Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an TS Infodesign ausgehändigte Briefing.

2.2

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen TS Infodesign, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch vom Kunden gegen TS Infodesign resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3 | Urheber- und Nutzungsrechte

3.1

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im Vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von TS Infodesign im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei TS Infodesign.

3.2

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. TS Infodesign darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und dem erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen TS Infodesign und dem Kunde ausgeschlossen werden.

3.3

Die Arbeiten von TS Infodesign dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der TS Infodesign vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.4

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von TS Infodesign.

4 | Vergütung

4.1

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in Euro ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht TS Infodesign ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2

Der Besteller haftet in jedem Falle ersatzweise für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Lieferanten eingeht als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

4.3

Unsere Angebote werden in Euro abgegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer, sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsannahme. Künstlersozialabgabe (zum Beispiel bei Fotografen und Textern), Zölle oder ähnliche Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Telefonisch abgegebene Preise können nur bei einwandfreien Produkten, Manuskripten und für Satz ohne Erschwernisse verbindlich sein. Mündliche Preisangebote mit dem Zusatz „Richtpreis“ sind für uns unverbindlich.

4.4

Erstreckt sich die Einarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann TS Infodesign dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seite der TS Infodesign verfügbar sein.

4.5

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der TS Infodesign alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und TS Infodesign wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.6

Skizzen, Entwürfe, Probeaufnahmen, Probesätze und Muster etc. werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4.7

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet TS Infodesign dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

5 | Zusatzleistungen

5.1

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6 | Geheimhaltungspflicht

6.1

TS Infodesign ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7 | Pflichten des Kunden

7.1

Der Kunde stellt der TS Infodesign alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der TS Infodesign sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Einarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit TS Infodesign erteilen.

8 | Gewährleistung und Haftung

8.1

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch TS Infodesign erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt besonders für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. TS Infodesign ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei Ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt TS Infodesign von Ansprüchen Dritter frei, wenn TS Infodesign auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch TS Infodesign beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet TS Infodesign für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit TS Infodesign die Kosten hierfür der Kunde.

8.2

TS Infodesign haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. TS Infodesign haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3

TS Infodesign haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der TS Infodesign wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für TS Infodesign ergibt. Die Haftung der TS Infodesign für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der TS Infodesign nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Verlagszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.4

Daten der TS Infodesign, Reinzeichnungen, Fotos, Layouts etc. sind vom Kunden auf Satz-, inhaltliche und sonstige Fehler zu prüfen. Durch TS Infodesign verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. TS Infodesign haftet nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Autorenkorrekturen werden extra berechnet. Für die Rechtschreibung ist der ‚Duden‘ maßgebend. Für fernmündlich aufgegebene Aufträge und Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Bei kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten sowie bei Verwendung größerer Schriftgrade sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

8.5

Beanstandungen sind nur innerhalb 48 Stunden zulässig. TS Infodesign übernimmt keine Haftung, wenn Bilddaten, Satzrepros, Reinabzüge, Strichaufnahmen usw. mit vertauschten oder fehlerhaften Bildern, Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. weiter verwendet werden, selbst wenn vom Kunden Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Kunden, die gelieferten Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. TS Infodesign hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.6

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der gegebenen Schecks oder Wechsel das Eigenturm der TS Infodesign. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne die Zustimmung der TS Infodesign weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf TS Infodesign übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an TS Infodesign abgetreten, TS Infodesign nimmt diese Abtretung hierdurch an. An allen vom Kunden übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist uns hinsichtlich sämtlicher Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

9 | Lieferungen

9.1

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur gegen Berechnung und auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vorgenommen.

9.2

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Vereinbarte Lieferzeiten werden für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, usw. durch den Auftraggeber jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist TS Infodesign nicht verantwortlich, falls sie durch Umstände, welche TS Infodesign nicht zu vertreten hat, verursacht werden. Betriebsstörungen durch Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

9.3

Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. TS Infodesign haftet jedoch in keinem Fall für entgangenen Gewinn, für Verlust von Aufträgen oder Kunden sowie für sonstige Schäden.

10 | Verwertungsgesellschaften

10.1

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von TS Infodesign verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an TS Infodesign gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

11 | Leistungen Dritter

11.1

Von TS Infodesign eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der TS Infodesign. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von TS Infodesign eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrags folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von TS Infodesign weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12 | Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

12.1

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von TS Infodesign angefertigt werden, verbleiben bei TS Infodesign. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. TS Infodesign schuldet mit der Bezahlung mit der vereinbarten Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13 | Media-Planung und Media-Durchführung

13.1

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt TS Infodesign nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet TS Infodesign dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2

TS Infodesign verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei einer Mediaschaltung zu berücksichtigen und 50% an den Kunden weiter zu geben.

13.3

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist TS Infodesign nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Buchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung des Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet TS Infodesign nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen TS Infodesign entsteht dadurch nicht.

14 | Versicherungen

Wenn die der TS Infodesign übergebenen Manuskripte, Daten, Druckunterlagen, Papiere, Originale, Fotos, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

15 | Das Auflagernehmen und Aufbewahren

Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Halb – und Fertigerzeugnissen wie z.B. Fotos, Zeichnungen, Layouts, Daten, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und ist besonders zu vergüten.

16 | Vertragsdauer, Kündigungsfristen

16.1

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

17 | Streitigkeiten

17.1

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Vergleich anzustreben. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und TS Infodesign geteilt.

18 | Schlussbestimmungen

18.1

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

18.2

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhandlungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

18.3

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.

18.4

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.